Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) finden auf sämtlichen aktuellen und künftigen Lieferungen und Dienstleistungen der Baumgartner Kartonage Anwendung. Mit der Bestellung bei Baumgartner Kartonage akzeptiert der Kunde diese AVB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AVB sind nur gültig, sofern sie von Baumgartner Kartonage schriftlich akzeptiert wurden. Allgemeine Einkaufsbestimmungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt und finden keine Anwendung.


2. Offerten

Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen erfolgen, gelten als Richtofferten.


3. Geistiges Eigentum, Eigentum an Arbeitsmaterialien, Schutzrechte

Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von der Baumgartner Kartonage entwickelten Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern (CAD), Filme, Lithographien, Klischees, Stanzformen, Daten, etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen ausschliesslich der Baumgartner Kartonage zu. Der Käufer darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der ein angemessenes Nutzungsentgelt festgelegt wird, nutzen. Für die vom Käufer vorgegebene Texte, Abbildungen, grafische Darstellungen, Strichcodes etc., die die Baumgartner Kartonage auf die Druckerzeugnisse anbringt, übernimmt sie keine Verantwortung. Der Käufer trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, oder gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften verletzt werden. Arbeitsmaterialien, die zur Herstellung der Ware erforderlich sind und die von der Baumgartner Kartonage hergestellt worden sind, bleiben im Eigentum derselben, auch wenn der Käufer sich finanziell an den Erstellungskosten beteiligt hat. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht. Sofern der Käufer von ihm zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien und Datensätze nicht innerhalb von fünf Jahren nach deren letzter Verwendung durch die Baumgartner Kartonage herausverlangt hat, ist diese nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers zu deren Vernichtung berechtigt.


4. Skizzen, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten

 Skizzen, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber bestellt sind, werden berechnet, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wird. 


5. Werkzeugkosten

Kosten für Stanzformen, Filme, Clichés, Satzkosten, sowie Änderungen an Werkzeugen sind in den Preisen der Ware nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


6. Preise

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und basieren auf den Anforderungen, die der Kunde in der Anfrage spezifiziert hat. Im Fall von Änderungen der Anfrage werden die Preise angepasst.


7. Auftragsbestätigung, Verträge 

Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Baumgartner Kartonage oder durch Auslieferung der Ware resp. der Erbringung der Dienstleistung zustande. Wenn der Kunde einen Auftrag storniert, so stellt Baumgartner Kartonage dem Kunden die vollen Kosten für das Material, das für diesen Auftrag reserviert wurde sowie alle übrigen Kosten in Rechnung, die der Baumgartner Kartonage durch die Vorbereitung des Auftrages entstanden sind. Sollte der Kunde sich entscheiden, die Lieferung zu verschieben, so wird Baumgartner Kartonage Lagergebühren in Rechnung stellen. Die bestätigten Preise sind nur soweit verbindlich, als Baumgartner Kartonage nicht durch Erschwerungen wirtschaftlicher oder militärischer Natur gezwungen wird, die Produktion und Lieferung, unter Ablehnung jeglicher Schadenhaftung, den veränderten Verhältnissen anzupassen.


8. Anbringung von Kennzeichen

Die Baumgartner Kartonage ist berechtigt, ihre Firma, ihr Firmenlogo oder ihre Kennnummer in angemessener, die Gestaltung der Ware nicht relevant beeinträchtigender Form auf der von ihr hergestellten Ware anzubringen. 


9. Prüfung, Toleranzen und Beanstandung der gelieferten Ware

Die Prüfung erfolgt nach branchenüblichen Normen. Ebenso sind in allen Fällen kleinere, unvermeidliche Abweichungen im Papier, Karton oder Druck zulässig, soweit sie das handelsübliche Mass nicht übersteigen. Baumgartner Kartonage behält sich Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bei Anfertigungen vor. Verlangt der Auftragsgeber eine Stückgenaue Lieferung, so können Preiszuschläge zwischen 5 – 10 % je nach Komplexität des Auftrags verrechnet werden. Standardartikel werden stückgenau geliefert. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


10. Masse und Massabweichungen

Falls nicht anders vereinbart gelten die Innendimensionen in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart des Materials und dessen Verarbeitung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden.


11. Lieferungen

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Mehrkosten für die vom Besteller verlangten Schnellgutsendungen gehen zu seinen Lasten. Für die im Werk abgeholte Ware vergütet die Baumgartner Kartonage den kalkulierten Frachtkostenanteil. Das Abholen der Ware muss spätestens innert 3 Tagen nach der Avisierung der Baumgartner Kartonage erfolgen. Nachher wird die Ware, unter Belastung der Frachtkosten, dem Empfänger zugestellt. Ohne anderslautende Vorschriften werden die Sendungen palettiert, mindestens 180 cm hoch, zugestellt. Abweichungen hiervon berechtigen die Baumgartner Kartonage zur Belastung des entstehenden Mehraufwandes. Die Lieferungen erfolgen auf Europa-Normpaletten 80 x 120 cm. Der Käufer verpflichtet sich, im Austauschverfahren gleichzeitig dieselbe Anzahl einwandfreier Paletten zurückzugeben. Die Baumgartner Kartonage erlaubt sich, nicht ausgetauschte Paletten, nach unbeachteter Mahnung, zum Beschaffungspreis in Rechnung zu stellen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn die Baumgartner Kartonage ausdrücklich schriftlich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen hat. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware so rechtzeitig dem Transportunternehmen ausgehändigt wird, dass unter normalen Umständen mit einer termingerechten Anlieferung gerechnet werden kann. Wird der Liefertermin von der Baumgartner Kartonage nicht eingehalten, ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, der Baumgartner Kartonage schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei Dauer- oder Sukzessivlieferverträgen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf die konkrete Lieferung, es sei denn, eine Fortsetzung des gesamten Vertrages ist für den Käufer nicht mehr zumutbar. 


12. Beschaffenheit der Ware

Von der Baumgartner Kartonage zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild (z.B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z.B. Rillwiderstände) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu sensorischen Beeinträchtigungen und äusseren Beeinträchtigungen wie z.B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemässen Zustand der Ware. 


13. Haftung, Mängelgewährleistung, Schadenersatz, Rügepflichten  

Der Käufer muss die Lieferung sofort prüfen und dem Verkäufer Beanstandungen, welche Menge und offene Mängel der Lieferung betreffen, unverzüglich nach Zugang der Lieferung schriftlich mitteilen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige unverzüglich nach Kenntnisnahme der Mängel erfolgen, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sollten keine Mängelbenachrichtigungen beim Verkäufer eintreffen, so gilt die Ware als vertragsgemäss erbracht. Mängelrügen müssen immer mit entsprechenden Mustern und/oder Fotos belegt werden. Für Mängel, die auf einer unsachgerechten Lagerung und/oder Verarbeitung der Ware beim Käufer beruhen, ist die Haftung der Baumgartner Kartonage ausgeschlossen. Für Mängel, die darauf beruhen, dass die Baumgartner Kartonage vom Käufer vorgegebene Materialien (wie z.B. Karton, Klebstoffe, Farben, Lacke oder Druckformen) verwenden musste, trägt sie keine Verantwortung. Gleiches gilt für Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer der Baumgartner Kartonage die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen Dritter vorgegeben hat. Von der Baumgartner Kartonage ggf. abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunabhängige Haftung. Sie befreien den Käufer insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Ware vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen – auf ihre Geeignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen. Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw. mangelhaften Ware. Darüber hinaus hat der Käufer keine weiteren Ansprüche beispielsweise aus Wandelung, Minderung, Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns, indirekten, unmittelbaren, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Ware (einschliesslich Schadenersatzansprüche) verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware. 


14. Rücksendungen

Rücksendungen ohne vorherige Zustimmung von Baumgartner Kartonage können nicht angenommen werden. Baumgartner Kartonage behält sich jederzeit den Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.


15. Abrufaufträge

Der vollständige Bezug der Waren aus Abrufaufträgen hat spätestens 12 Monate nach der ersten Lieferung zu erfolgen. Bei Ablauf dieser Frist wird dem Kunden für die noch nicht übernommene Ware Rechnung gestellt und die Ware ausgeliefert.


16. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Forderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware bestehenden Nebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum der Baumgartner Kartonage, welche vom Käufer dazu ermächtigt wird, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt für die laut angenommener Auftragsbestätigung gelieferte Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.


17. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit Zugang der Rechnung fällig. Skonto-Abzüge sind nur dann zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Zahlt der Käufer den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. dem vereinbarten Zahlungstermin, gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges des Käufers ist die Baumgartner Kartonage berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 5 % p.a. zu fordern. Die Geltendmachung höherer Verzugsschäden bleibt unberührt. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Baumgartner Kartonage anerkannt sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus der Geschäftsbeziehung ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Baumgartner Kartonage ausgeschlossen. 


18. Höhere Gewalt

Ausserordentliche Verhältnisse, auf die die Baumgartner Kartonage keinen Einfluss hat und die die Erfüllung ihrer Vertragspflichten massiv behindern oder verunmöglichen, befreien sie von ihrer Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände es erlauben, ist die Baumgartner Kartonage verpflichtet, den Käufer darüber schnellstmöglich schriftlich zu informieren. 


19. Anwendbares Recht, Gerichtstand

Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt schweizerisches Recht. Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Glarus/ GL. 

Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2022

Baumgartner Kartonage AGB

Kontakt Info

Adresse

Baumgartner Kartonage
Oberdorfstrasse 8
CH-8874 Mühlehorn

Telefon

+41 55 614 12 52

E-Mail

info@bkartonage.ch

Öffnungszeiten

Öffnungszeit

Montag – Donnerstag
07.30 – 11.30 | 13.15 – 17.15 Uhr

Freitag
07.30 – 11.30 | 13.15 – 16.15 Uhr

Samstag – Sonntag
geschlossen

Während den Feiertagen geschlossen

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